bemessen ist, dass die Grundbedürfnisse eines jeden durch Erhalt des Grundeinkommens zu befriedigen sind, gilt die Fürsorge und Wohlfahrtspflicht des Staates mit der Auszahlung dieser Leistung als erfüllt. Nur in Ausnahmesituationen (wie z.B. Hilfsbedürftig-keit, Behinderung, Notlagen usw.) ist noch davon auszugehen, dass der Staat mit finanzieller Hilfe eingreift. Hierin ist sozusagen der Ansatz des Grundeinkommens zu sehen. Der Mensch wird in seiner Eigenverantwortung gestärkt, und dies ist eben nicht nur auf die materiellen Bedürfnisse zu reduzieren.
Da das SOLIDARISCHE GRUNDEINKOMMEN als einzige in materieller Form an die Bürger auszuzahlende Sozialleistung zu werten ist, ergeben sich für die bisherigen Sozialsysteme massive Umbrüche. Ziel ist es, dass auch die bisherigen Regelwerke im Bereich der Sozialversicherung und Altersversorgung reformiert werden.
Dies bedeutet auch einen Umbau der staatlichen Altersversorgung sowie einen Umbau der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zur solidarischen Bürgerversicherung.