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Vorwort
Prämissen
Höhe des SGE + WKP
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Berechnung WKP
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bAuf dem Wohnungsmarkt in Deutschland, insbesondere bei den Wohnungskosten (Kaltmiete), besteht ein hohes Preisgefälle. Ein einheitlicher Durchschnittswert, der alle Kosten abdeckt, kann daher für ganz Deutschland nicht realitätsgerecht sein.

Deshalb wird der im SGE und in der Wohnkostenpauschale enthaltene Wohnkostenanteil (kalkulatorische Kaltmiete), auf einen bundesweit einheitlichen Durchschnittswert, von zurzeit 5,00 € pro Quadratmeter festgelegt.

Ein bundesweit höherer Ansatz würde mit Sicherheit in vielen Städten und Gemeinden zu ungerechtfertigten Mieterhöhungen führen.

Das Problem unterschiedlicher Miethöhen, je nach Region oder Kommune, lässt sich mit
dem SGE und der WKP nicht lösen.

Deshalb müssen Zusätzliche regional bedingte höhere Wohnkosten durch die Bundesländer und Kommunen ausgeglichen oder andere Lösungen gefunden werden.

Bei der Berechnung für den Grundbedarf "Wohnen“ (kalkulatorische Kaltmiete oder selbstgenutzte Wohnung) für eine alleinstehende Person, ergibt sich bei einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern und Kosten in Höhe von 5,00 € pro Quadratmeter ein Pauschalbetrag in Höhe von 250 €.

Für die Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Wohnung zu sehen sind, sind
insgesamt 240 € veranschlagt.

Für alle sonstigen Lebenshaltungskosten sind 390 € vorgesehen.

Somit ergibt sich für eine alleinlebenden Person ein Gesamtbetrag in Höhe von 880 €.

Der SGE-Betrag in Höhe von 520 €, für jede weitere Person, ergibt sich aus einer anteiligen kalkulatorischen Kaltmiete in Höhe von 50 € (zusätzliche 10 m² Wohnfläche x 5,00 €), anteiligen Nebenkosten in Höhe von 80 € und sonstigen Lebenshaltungskosten in Höhe
von 390 €.

Berechnung Wohnkostenpauschale (WKP)

SGE-kopf