Höhe des solidarischen Grundeinkommen und der Wohnkostenpauschale (WKP)
Bei der Höhe des solidarischen Grundeinkommens ist von monatlichen Beträgen zwischen
500 und 600 je Person und einer Wohnkostenpauschale in Höhe zwischen 300 und
400 je Wohnung auszugehen.
Eine alleinlebende Person erhält somit 800 bis 1.000 , jede weitere Person, altersunabhängig, 500 bis 600 .
Die Höhe des SGE wird zur Zeit (2008/2009) mit 520 und die Höhe der WKP mit 360 veranschlagt.
Siehe Tab.: “SGE-WKP_08-09“
Die einzelnen Beträge in der Tabelle sind keine festen Größen, sondern dienen nur als Beispiel, da sich je nach persönlichen Bedürfnissen der einzelnen Personen unterschiedliche Beträge ergeben.
Bei der einen Person sind die Heizkosten höher und Stromkosten geringer, eine andere Person gibt mehr Geld für Lebensmittel und weniger für Kleidung aus, aber insgesamt ist die Summe der Einzelbeträge, mit Ausnahme Regional/Kommunal bedingter höherer Kosten für die Wohnung (Kaltmiete) sicher ausreichend um die Existenz und die soziokulturelle Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Darüber hinaus soll das Gesundheitssystem nur noch über Steuereinnahmen finanziert werden.