Berechnungsbeispiele:
Nach Umstellung der Systeme erhalten alleinlebende Hartz IV-Bezieher (die dann keine Hartz IV- Bezieher mehr sind!) nun 800 SGE/WKP statt, wie bisher, durchschnittlich 658 ALG2.
Zwei Personen erhalten statt 1.106 ALG2, nun 1.300 .
Eine Kassiererin mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 1.200 bzw. 910 Netto, erhält 1.200 Netto vom Arbeitgeber und 160 als Steuergutschrift vom Finanzamt. Netto insgesamt 1.360 .
Der Nettolohn eines Facharbeiters, Bruttolohn 3.000 , erhöht sich von 1.874 um 206 auf 2.080 .
Das Haushaltsnettoeinkommen einer Familie, 2 Erwerbstätige mit einem Bruttoeinkommen von insgesamt 5.000 und zwei Kindern, erhöht sich von 3.669 um 861 auf 4.530 .
Einer Rentnerin, verbleiben von ihrer 500 Bruttorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen noch 449.
Ihre Nettorente kann die Rentnerin unter bestimmten Voraussetzungen (Bedürftigkeitsprüfung, Anrechnung privater Altersvorsorge usw.) zusätzlich mit Grundsicherung im Alter aufstocken.
Mit Einführung des SGE-Start erhält sie eine Nettorente in Höhe von 500 und eine Steuergutschrift in Höhe von 550 vom Finanzamt.