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Kürzungen im Sozialbudget

 
Im Bereich der Förder- und Fürsorgesysteme des Sozialbudgets lassen sich rund
93 Mrd. € kürzen, da diese bisherigen Ausgaben durch das SGE ganz oder teilweise ersetzt werden, darunter:

36,7 Mrd. €

Kindergeld und Familienleistungsausgleich,

5,1 Mrd. €

Erziehungsgeld/Elterngeld,

42,0 Mrd. €

Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsförderung

8,9 Mrd. €

Ausbildungsförderung, Sozialhilfe, Kinder- u. Jugendhilfe,

Pensionen werden ebenfalls mit einem Steuersatz in Höhe von 50% besteuert.



Bei den Einsparungen wird zunächst aber nur rund 25% der Pensionssumme veranschlagt, um evtl. Nachteile für die Pensionäre ausgleichen zu können.

Weitere mögliche Einsparpotentiale im Sozialbudget in den Bereichen der
Sonder-, Entschädigungs-, und Arbeitgebersystemen bleiben zunächst unberücksichtigt.            

Siehe Tab.: SB_08 oder Quelle: BMAS-Sozialbudget-09_Seite 7

Weitere Kürzungen in Höhe von insgesamt 24 Mrd. € ergeben sich in den Bereichen
Systeme des öffentlichen Dienstes, darunter:

3,0 Mrd. €

Familienzuschläge

11,0 Mrd. €

Beihilfen

10,0 Mrd. €

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