Pensionen werden ebenfalls mit einem Steuersatz in Höhe von 50% besteuert.
Bei den Einsparungen wird zunächst aber nur rund 25% der Pensionssumme veranschlagt, um evtl. Nachteile für die Pensionäre ausgleichen zu können.
Weitere mögliche Einsparpotentiale im Sozialbudget in den Bereichen der
Sonder-, Entschädigungs-, und Arbeitgebersystemen bleiben zunächst unberücksichtigt.
Siehe Tab.: SB_08 oder Quelle: BMAS-Sozialbudget-09_Seite 7