Weitere Geld-, Sach- oder Hilfsleistungen
Zusätzlicher Bedarf, z. B. aufgrund von Behinderung oder einer Notsituation, wird bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der weiteren Einkommenssituation, der Vermögensverhältnisse und der Individuellen Verhältnisse gewährt.
Alle Leistungen der Sozialsysteme, entsprechend der Sozialgesetzbücher, die nicht durch das SGE und die WKP abgedeckt sind, bleiben weiter bestehen und können bei Bedarf weiter ausgebaut werden.
(http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html)