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das_leben

Von den bisherigen Sozialbeiträgen der Arbeitgeber in Höhe von rund 228,8 Mrd. € fließen
 
196,2 Mrd. € an die Deutsche Rentenversicherung
(Bruttolöhne und -gehälter 994,5 Mrd. € x 19,73% RV-Beitrag).

Die restlichen 32,6 Mrd. € werden dem Arbeitnehmerentgelt zugeordnet.
Die Steuereinnahmen hieraus werden mit rund 15,6 Mrd. € angesetzt.

Quelle:  http://www.hagen-bobzin.de/vorlesungen/others/esvg95/Kap04_04.html


 

Die Rentenausgaben betragen insgesamt 226,5 Mrd. €, davon Bruttorentenansprüche in Höhe von 216,2 Mrd. €.
Der Steuersatz auf die Bruttorenten beträgt 50%, verbleiben 108,1 Mrd. €.
 
Diese Summe wird zusammen mit den sonstigen Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 10,3 Mrd. € von den Einnahmen der Rentenversicherung in Höhe von 196,2 Mrd. € in Abzug gebracht.
Damit ergibt sich ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 77,8 Mrd. €, der an das Finanzamt abgeführt wird.

Als Zwischensumme aus den Einnahmen aus direkten Steuern in Höhe von rund 768 Mrd. € und den Überschüssen der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich ein Betrag in Höhe von rund 845,4 Mrd. €.

Anmerkung:


Dies ist nur eine vereinfachte Darstellung, in der davon ausgegangen wird, dass von allen Bruttoeinkommen 50% Steuern an das Finanzamt abgeführt wird und das Finanzamt
im Gegenzug das SGE an alle Bürgerinnen und Bürger auszahlt.
Tatsächlich werden die Bruttoeinkommen mit Freibeträgen, die für das SGE-Start 1.000 € und für die WKP 600 € betragen, miteinander verrechnet (Siehe Berechnungsbeispiele ab Seite 36).

Die tatsächlichen Einnahmen aus direkten Steuern sind somit erheblich geringer.

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