Von den bisherigen Sozialbeiträgen der Arbeitgeber in Höhe von rund 228,8 Mrd. fließen
196,2 Mrd. an die Deutsche Rentenversicherung
(Bruttolöhne und -gehälter 994,5 Mrd. x 19,73% RV-Beitrag).
Die restlichen 32,6 Mrd. werden dem Arbeitnehmerentgelt zugeordnet.
Die Steuereinnahmen hieraus werden mit rund 15,6 Mrd. angesetzt.
Quelle: http://www.hagen-bobzin.de/vorlesungen/others/esvg95/Kap04_04.html
Die Rentenausgaben betragen insgesamt 226,5 Mrd. , davon Bruttorentenansprüche in Höhe von 216,2 Mrd. .
Der Steuersatz auf die Bruttorenten beträgt 50%, verbleiben 108,1 Mrd. .
Diese Summe wird zusammen mit den sonstigen Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 10,3 Mrd. von den Einnahmen der Rentenversicherung in Höhe von 196,2 Mrd. in Abzug gebracht.
Damit ergibt sich ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 77,8 Mrd. , der an das Finanzamt abgeführt wird.
Als Zwischensumme aus den Einnahmen aus direkten Steuern in Höhe von rund 768 Mrd. und den Überschüssen der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich ein Betrag in Höhe von rund 845,4 Mrd. .
Anmerkung:
Dies ist nur eine vereinfachte Darstellung, in der davon ausgegangen wird, dass von allen Bruttoeinkommen 50% Steuern an das Finanzamt abgeführt wird und das Finanzamt
im Gegenzug das SGE an alle Bürgerinnen und Bürger auszahlt.
Tatsächlich werden die Bruttoeinkommen mit Freibeträgen, die für das SGE-Start 1.000 und für die WKP 600 betragen, miteinander verrechnet (Siehe Berechnungsbeispiele ab Seite 36).
Die tatsächlichen Einnahmen aus direkten Steuern sind somit erheblich geringer.