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Das Ziel, das Gesundheitswesen nur noch über das Steuersystem zu finanzieren, soll möglichst kurzfristig umgesetzt werden. In der Umstellungsphase ist allerdings, neben der Steuerfinanzierung, auch noch ein Beitragsfinanzierter Anteil erforderlich.

Im jetzigen System werden die Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Krankenversicherungen eingezogen und in den Gesundheitsfonds gezahlt.

Zusätzlich wird der Fonds mit Steuermitteln aufgefüllt.



Aus dem Fonds werden die Finanzmittel an die Krankenversicherungen ausgeschüttet.
Die Krankenversicherungen erhalten je Versicherten eine pauschale Zuweisung und ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.

Da im Zuge der Steuer- und Sozialreform und anderem die Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfallen und zukünftig über das Steuersystem finanziert werden, wird der Fonds nun direkt vom Finanzamt aufgefüllt. Über das Steuersystem leisten nun alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems, nach ökonomischer Leistungsfähigkeit.

Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten nun auch die privaten Krankenversicherungen, je Versicherten, eine pauschale Zuweisung, allerdings nur noch nach Alter ihrer Versicherten.

Einheitliche Beiträge für alle Mitglieder würden die Krankenversicherungen benachteiligen, bei denen vielen ältere Mitglieder versichert sind und die Krankenversicherungen mit vielen jüngeren Mitgliedern bevorzugen, weil die Kosten mit dem Alter der Mitglieder zunehmen.
Darüber hinaus sind innerhalb des Gesundheitssystems weitere Veränderungen erforderlich, da es im Gesundheitssystem erhebliche Fehlentwicklungen gibt, wie z. B. "Zwei-Klassen- Medizin", Verschwendung, Korruption, usw.  

Quelle:
http://www.transparency.de/Gesundheitswesen.gesundheit.0.html
http://www.forum-gesundheitspolitik.de/artikel/artikel.pl?artikel=1612
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