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Berechnung WKP
das_leben
§ 43 Steuergegenstand, Steuersatz - statt ein Viertel sollte der Einkommensteuersatz höchstens die Hälfte des Einkommens betragen.
§ 46 Vereinfachungspauschale - sollte entfallen oder zumindest enger gefasst werden.
§ 47 Grundfreibetrag, Kirchensteuerabzug - Kirchensteuer entfällt, Grundfreibetrag wird durch SGE bzw. personenbezogenen Freibetrag ersetzt.
§ 48 Sozialausgleichsbetrag - entfällt - wird durch WKP bzw. Wohnungsbezogenen Freibetrag ersetzt.
§ 65-§ 72 Zuschlag zur Einkommensteuer - ggf. Gewerbsteuer beibehalten oder mit Einkommensteuer verrechnen.
§ 93 Steuersatz (Erbschaftsteuer) - Steuersatz 10-50% statt 10%, andere Freibeträge.
§ 114 Steuersatz (Umsatzsteuer) - wenn ermäßigter Steuersatz erhöht wird, dann Grundeinkommen bzw. Freibetrag entsprechend anpassen.

Das Kirchhof-Konzept umfasst allerdings nur die Reform des Steuerrechts und schlägt und anderem vor den Finanziellen Spielraum zu nutzen um vor allem die Spitzensteuersätze abzusenken.
Dies kommt im wesentlichen aber nur den oberen 10% der Bevölkerung zugute, wie der bereits deutlich abgesenkte Steuersatz auf Kapitalerträge.


Das SGE-Konzept will neben dem Steuerrecht auch das Sozialrecht reformieren und den finanziellen Spielraum dazu nutzen, die Freibeträge und das Kindergeld deutlich erhöhen, das Existenzminimum auch von Sozialversicherungsbeiträgen freizustellen,  das Gesundheitssystem über das Steuersystem zu finanzieren und eine Neg. Einkommensteuer einzuführen.
Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute!

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SGE-kopf