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BAG-SHI

Soziokulturelles Existenzminimum Altersunabhängig: 690 € für allle plus Krankenversicherung plus Erstattung der Wohnkosten. Volle Erstattung der warmen Bruttomiet- bzw. Wohnkosten; Hilfen in besonderen Lebenslagen (ASD = Amt für soziale Dienste). 969 Mrd € (Umverteilungsvolumen, berechnet für 2002) (brutto, d.h. vor Abzug von Einsparungen). Arbeitslosenversicherung soll weiter bestehen bleiben. Krankenversicherung soll erst noch diskutiert werden. Renten bleiben bis zum Auslaufen der Ansprüche bestehen (20 Jahre), danach besteht die Möglickeit ein neues System einzurichten.
Fazit: Finanzierung durch 50% Steuern plus Einsparungen beim Sozialsystem. Eine Beibeahltung der Arbeitlosenversicherung ist Unsinn, da sie durch das BGE bereits abgedeckt ist. Die Höhe ist in Ordnung, bei der Finazierung bestehen aber berechtigte Zweifel.
 
SPD Rhein-Erft

800 € für Erwachsene und 500 Euro für Kinder. Zusätzlich wird ein steuerfinanzierter Krankenversicherungsbeitrag gezahlt. Altersicherung wird aus Steuermittelm teilweise bezahlt. Die Sozialversicherungssysteme bleiben erhalten (auch ALG I), allerdings sinken die Beiträge, da sie erheblich aus Steuermitteln bezahlt werden. Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.
Fazit: Die Kosten von 738 Mrd. bei Einsparungen von lediglich 86,8 Mrd. bei den bisherigen Sozialsystemen werden über eine 50%ige Einkommenssteuer finanziert. D.h. zusätzlich zu den 50% Einkommenssteuer müssen auch noch Abzüge für die Sozial- wie Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Außerdem fehlen die Wohnkosten komplett.

Arbeitskreis Bürgergeld

Kinder 500 €, Erwachsene 800 €, Effektive Höhe des GE ist für Kinder 300 €, für Erwachsene 600 €, die ausgezahlt werden, da 200 € für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
BGE-Ausgleichsabgabe, wirksam bis zur TransferGrenze: EinkommensbezieherInnen führen ca. 50% ihres Einkommens in den BGE- Topf ab. Maximale Abgabe: Betrag des BGE
BGE-Solidarabgabe, wirksam oberhalb der TransferGrenze: EinkommensbezieherInnen führen von ihrem über der TransferGrenze liegenden Einkommen zusätzlich ca. 5% in den BGE-Topf ab.
Fazit: Hierbei handelt es sich um ein reines BGE. Alle Sozialsysteme bleiben bestehen wie bisher. Aber ob man es nun Ausgleichs- oder Solidarabgabe nennt, es bleibt immer eine zusätzliche Abgabe von 55%. Also zu den 55% Steuern kommen noch die Sozialabgaben hinzu. Bei 600 € Netto ohne zusätzlich die Wohnkosten zu finanzieren, ist dieses Modell viel zu niedrig.

Kurz-Vergleich der diskutierten BGE-Modelle

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SGE-kopf