4.das Ehegattensplitting, da die Steuerreduzierung bei der ersten Person in den meisten Fällen nicht ausreicht um die Existenz der zweiten Person sicherzustellen und weil das Ehegattensplitting alle anderen Lebenspartnerschaften finanziell diskriminiert, nur weil diese keine Ehe eingehen.
5.die Steuer- und Sozialgesetzgebung ist viel zu kompliziert. Es gibt über 30.000 Steuerparagraphen und über 140 Sozialleistungen, die noch nicht einmal Experten überblicken können und die die Bürger völlig überfordern.
6.die unterschiedlichen Steuersätze auf Arbeits- und Kapitaleinkommen. Der Spitzensteuersatz auf Arbeitseinkommen beträgt 42% und ab einem Arbeitseinkommen von 250.000 müssen zusätzlich noch 3% Reichensteuer gezahlt werden, so dass die Steuerbelastung der Erwerbseinkommen, inkl. Solidaritätszuschlag, bis zu 47,5 % beträgt.
Kapitaleinkommen werden dagegen nur mit insgesamt höchstens 26,4% Steuern belastet.
Der tatsächliche Steuersatz auf Zinseinkommen betrug z. B. im Jahr 2008 nur 4% (Zinsaufwendungen der Banken 342 Mrd. , Zinsabschlagsteuer 13,5 Mrd. ).
Quelle:
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2009/200909mba_ertragslage.pdf Seite 22von 30
http://www.bundesbank.de/download/statistik/bankenstatistik/guv_tab3.pdf
http://wirtschaft.t-online.de/abgeltungsteuer-laesst-staatseinnahmen-drastisch-einbrechen/id_44109058/index
Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung der Sozialversicherungen nahezu nur durch die
Beitragsleistungen aus Arbeitnehmerentgelten, während Kapitaleinkommen so gut wie gar
nicht zur Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden.
7.die gesetzliche Rentenversicherung. Durchschnittsverdiener müssen heute bereits fast 30 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter zu erhalten. Die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung stellt für viele Menschen einen Akt der Enteignung dar, da ihre Rente nicht Höher sein wird als die Grundsicherung im Alter.