Die Höhe des SGE und der WKP im Vergleich mit dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2012
Das steuerfrei zu stellende Existenzminimum von alleinlebenden Personen beträgt 658 . Dieser Betrag setzt sich zusammen
aus der Regelleistung in Höhe von 374 ;
aus der Bruttokaltmiete in Höhe von 227
und den Heizkosten in Höhe von 57 .
aus dem durchschnittlichen Regelbedarf in Höhe von 249 ;
den anteiligen Wohnungskosten in Höhe von 73 ;
den anteiligen Heizkosten in Höhe von 15
und eines durchschnittlichen Betrages für Bildung und Teilhabe eines Kindes in Höhe von 19 .
Bei zwei Erwachsenen Personen erhöhen sich die jeweiligen Beträge auf 672 , 362 und 72 ,
Für das sächliche Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen wurde insgesamt 356 berechnet. Diese Summe setzt sich zusammen
Quelle: Achter Existenzminimumbericht Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2012. Bundesfinanzministerium-Existenzminimumberischt.