Quelle: STATISTISCHES JAHRBUCH 2011 für die Bundesrepublik Deutschland
24.17 Verfügbares Einkommen und Sparen der privaten Haushalte - Seite 648
&dbquo;Die sogenannten "Arbeitgeber-Beiträge" zur Sozialversicherung, die in Wahrheit nichts anderes sind als sozialkostenverschleiernde Lohnbestandteile bzw. vorenthaltener Lohn und daher auch wie Lohn behandelt, d.h. ausbezahlt werden sollten werden abgeschafft (und zwar steuerfrei, damit der Lohn- oder Gehaltsempfänger damit seine Versicherungsbeiträge ohne Einbuße bezahlen kann).“
Quelle: Friedrich Naumann Stiftung
http://www.la.fnst-freiheit.org/uploads/896/0409__Grundsaetze_Raichle_Inhalt.pdf
Seite 38
Die Arbeitgeber-Beiträge, die an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden, sind als ein Bestandteil des Arbeitnehmerentgelts anzusehen.
Es ist daher ehrlicher und transparenter diese Sozialversicherungsbeiträge in das Bruttoeinkommen der Lohn- oder Gehaltsempfänger zu überführen, indem das Bruttoeinkommen um den sogenannten Arbeitgeberanteil erhöht wird.