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Vorwort
Prämissen
Höhe des SGE + WKP
Kürzungen
Bürgerversicherung
Sonstiges
Finanzierung
Bruttokosten
Umsetzung
Berechnung
Rentenversicherung
Modellvergleich
Service
Häufige Fragen
Berechnung WKP
das_leben

Die WKP wird ab einer Wohnfläche von mind. 40 Quadratmeter in voller Höhe gezahlt.


 

Bei Wohnungsgrößen unter 40 Quadratmeter verringert sich die WKP anteilmäßig. Die Wohnungen müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Jeder Bürger und jede Bürgerin (Mindestalter 18 Jahre) kann nur für eine Wohnung eine WKP erhalten. Die WKP bzw. der entsprechende Freibetrag kann auf zwei oder mehr Personen  aufgeteilt werden. Zur Beanspruchung der WKP durch die Nutzer der jeweiligen Wohnungen ist es erforderlich, dass die Wohnungen  bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) registriert sind.

Ist die Wohnkostenpauschale nicht zu kompliziert und zu bürokratisch?  

Nein!


Ab 2013 wird die GEZ-Gebühr nicht mehr nach der Anzahl der Geräte, sondern je Wohnung erhoben d. h, alle Wohnungen und deren Nutzer sind bereits erfasst.
Wenn die GEZ ab 2013 in der Lage ist für alle Wohnungen Gebühren zu erheben, dürfte es für das Finanzamt auch kein Problem sein, für jede Wohnung an deren Nutzer eine WKP auszuzahlen, bzw. diese in Form von Freibeträgen zu verrechnen.
Die Einführung einer WKP kann also genauso einfach, unbürokratisch und ohne zusätzlichen Kosten umgesetzt werden, wie die Umstellung der GEZ-Gebühren.
Das SGE und die WKP kann direkt von den Finanzämtern an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt oder mit den Einkommen der Bürgerinnen und Bürger verrechnet werden
(Negative Einkommensteuer).

Wird das SGE mit den Einkommen verrechnet, beträgt der personenbezogene Steuerfreibetrag je Person 1.040 € (1.000 € bei SGE-Start).
(Erhöhung des derzeitigen Grundfreibetrages in Höhe von 667 € auf 1.000 € je Person)


Je Wohnung beträgt der wohnungsbezogene Steuerfreibetrag 720 € bzw. zweimal 360 €
(600 € bzw. 300 €, bei SGE-Start ).

Das SGE für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre kann, wie bisher das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge, direkt an die Eltern bzw. Anspruchsberechtigten ausgezahlt oder als Freibetrag in Anspruch genommen werden.
SGE-kopf