Die gegenwärtigen Steuer- und Sozialsysteme sind intransparent, ungerecht und teilweise Verfassungswidrig wie z. B
.:
1.das SGB II (Hartz IV) wegen mangelhaften Berechnungen der Leistungen, wegen der menschenrechtswidrigen Sanktionen und dem Arbeitszwang.
2.die Sozialversicherungssysteme. Während das Existenzminimum in Höhe von 667 in voller Höhe von der Einkommenssteuer freigestellt ist, werden von den Erwerbseinkommen ab dem ersten rund 20,7% Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungen abgeführt.
Dies reduziert die Nettoeinkommen aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat um rund 138 .
Das einkommensteuerliche Existenzminimum darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geringer sein als das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum. Es ist für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommenssteuer freizustellen (Grundfreibetrag).“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
In der Höhe des Grundsteuerfreibetrages müssen die Arbeitseinkommen auch von der Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen freigestellt werden. Deshalb muss es neben dem Steuerfreibetrag auch einen Sozialversicherungsfreibetrag geben, der sicherstellt, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums erwirtschaftete Einkommen Steuer- und Sozialversicherungsfrei ist.
3.das Kindergeld und die Kinderfreibeträge. Die bisherigen Kindergeldbeträge zwischen 184 und 215 sind viel zu gering um Existenzsicherung der Kinder sicherzustellen und müssten bereits heute, unter Hartz IV- Bedingungen, mind. 450 betragen. Einige Sozialverbände fordern bereits eine Kindergrundsicherung in Höhe von 500 .
Die Mängel der Punkte 2 und 3 führen z. B. bei einer Familie (zwei Erwerbstätige und 2 Kinder), zu einem um rund 800 geringeren monatlichen Haushaltseinkommen.