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Alle Bürgerinnen und Bürger sollen ein solidarisches Grundeinkommen in gleicher Höhe erhalten

.

(Keine ständigen An- und Abmeldungen, keine Feststellung von Bedarfsgemeinschaften, geringerer bürokratischer Aufwand).

Daher wird der Gesamtbetrag von Einpersonenhaushalten in Höhe von 880 € in zwei Teilbeträge, in 520 € solidarisches Grundeinkommen und 360 € Wohnkostenpauschale, aufgeteilt.

Der Betrag der WKP in Höhe von 360 € ergibt sich, in dem von den Wohnungskosten einer alleinlebenden Person, in Höhe von 490 €, die Wohnungskosten für eine zweite Person in Höhe von 130 € in Abzug gebracht wird  

Siehe Tab.: SGE-WKP_08-09
Warum eine Wohnkostenpauschale (WKP)?
 
Der Wohnungsbestand in Deutschland liegt bei rund 40 Millionen Wohnungen. Die Bevölkerungszahl liegt bei rund 82 Millionen Einwohnern.

In Mehrpersonenhaushalten ergeben sich Synergieeffekte, da ein Großteil der Wohn- und Nebenkosten nur einmal anfällt oder sich nur anteilmäßig erhöht.

Ein SGE in Höhe von 800 € an alle Volljährigen Bürger und 500 € für Kinder würde zusätzlich 100 Mrund € Kosten und zudem zu Ungerechtigkeiten gegenüber Haushalten mit Kindern führen.
Z. B. erhielt eine alleinstehende Mutter mit 3 Kindern 800 € plus 3 x 500 € insgesamt 2.300 €.
Eine Familie oder Wohngemeinschaft mit 4 Erwachsenen bekäme je 800 €, insgesamt 3.200 € und somit 900 € mehr.  

Ein SGE inkl. der vollen Wohnungskosten für alle Bürger in Höhe von 800 € würde zu zusätzlichen Kosten in Höhe von  rund 150 Mrund € führen.
Um ein einheitliches SGE für alle Bürger in Höhe von 800 EUR zu finanzieren müsste der Einkommensteuersatz von 50 % auf ca. 65% angehoben werden.

Dies wäre gegenüber Erwerbstätigen nicht mehr Leistungsgerecht. Hier ist zu bedenken, dass jeder EURO der verteilt werden soll, erst mal erarbeitet werden muss!
 
Ein einheitliches SGE in Höhe von 650 € für alle Bürger wäre zwar finanzierbar aber für Ein- Personenhaushalte nicht ausreichend. Sehr viele Bürger wären trotz SGE weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen.
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SGE-kopf